
Alte Universitätsstraße 19
55116 Mainz – Germany
Tel.: +49/6131 / 3 93 93 60





1745 IV 22 Friedenspräliminarien von Füssen
Bayern, Oesterreich |
Seite 5 von 11 ![]() |
|
und nach gefallen sich ruhig darinnen aufhalten, oder auch nach Verausserung derselben ausser-
halb Landes mit denen daraus erlösten geldern, ohne daß man abzug geld von ihnen
fordere, sich begeben können.
Hierunter sollen jedoch jene nicht begriffen seÿn, welche anmit anderer ursachen halber ge-
fangen oder relegiret worden.
Articulus Decimus Tertius
Nachdeme Ihro Churfürstliche Durchlaucht die in Baÿern gewesene auxiliar trouppen
ihrer mir deroselben gehabten Verbindlichkeit entlassen, als werden selbe von dem tag
dieser unterschriebenen Præliminar Articlen anfangen aus Baÿern alsogleich auszumar-
chiren bis in ihr Land ohne auffenthalt, und solle selben von der in Baÿern dermahlen
stehenden Königlichen armée in diesem ruckmarche keine Hindernus in weg geleget
werden.
Articulus Decimus Quartus.
Gleich nach unterschriebenen Præliminarien sollen alle feindseeligkeiten, contributions-aus-
schreibungen, fourage und brodliefferungen in Baÿern eingestellet werden, und weilen die Königlich-Ungarische trouppen à die Ratificationis dieser Præliminar Articlen
das flache Land vollkom[m]en räumen werden, so wird sich unterdessen zwischen beedersei-
tiger generalität wegen unterkom[m]ung derer beederseitiger trouppen ohnverzüglich
einzuverstehen seÿn.
Articulus Decimus Quintus.
Sollen die derer Zöllen, gränitzen, der Innschiffarth halber und sonsten entstan-
dene nachbahrliche irrungen nach Maßgab deren Verträgen noch vor dem Schluß des Defi-
nitiv Friedens Tractats, an welchen man[n] alsogleich hand anzulegen sich erbiethet, und
wegen des orths und Zeit übereins kom[m]en wird, abgethan werden.
Seite 5 von 11 ![]() |